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Infos für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Am 24. Oktober 2015 trat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (vorzeitig) in Kraft. Durch Inkrafttreten werden Fragen der Beschäftigungserlaubnis und damit zur betrieblichen Berufsausbildung neu geregelt. Dies hat Einfluss auf die Bildungsmöglichkeiten Jugendlicher. Weiterhin wird die Verpflichtung zum Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert. Zahlreiche konkrete Informationen und Willkommenshandbücher für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gibt es auf dieser Seite des Flüchtlings-Netzwerkes Berlin – in vielen unterschiedlichen Sprachen. Sie werden zur Zeit (2.11.15) noch an die aktuellen Entwicklung überarbeitet, bieten aber viele Anregungen für alle Helfer, mit jungen Flüchtlingen arbeiten.Willkommen_in_Deutschland